STADTVERWALTUNG DATTELN POSTFACH 14 65 45705 DATTELN
AUSKUNFT GIBT IHNEN: Reiner Spotke
Ampelschaltung an der Kreuzung Wittener Straße (B 235) / Dortmunder Straße / Provinzialstraße (Lukaskreuzung)
Antwort auf das Schreiben vom 11.3.2005 am 20.3.2006
Sehr geehrter Herr York,
hiermit gebe ich Ihnen die bereits angekündigte Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW (Straßen.NRW.) zu Ihrer Anfrage bekannt.
Zwischenzeitlich wurde die Lichtsignalanlage von Straßen.NRW. überprüft und die Verkehrsituation eingehend beobachtet.
An der o.a. signalisierten Kreuzung kommt es immer wieder in den Spitzenstunden zu folgenden Situationen:
Der Linksabbieger zur Dortmunder Straße (auf der B 235 von der B AB A2 kommend) erhält schon Grün, bevor die im Kreuzungsbereich wartenden Linksabbieger von der Provinzialstraße (von Waltrop kommend) vollständig abfließen können.
Die geschaltete Zwischenzeit (Zeit zwischen dem Grünende des räumenden und dem Grünanfang des einfahrenden Verkehrsstroms) zwischen diesen beiden Linksabbiegern wurde nach dem in der RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) vorgegebenen Berechnungsverfahren ermittelt.
Die Problematik besteht darin, dass der Linksabbieger aus der Provinzialstraße durch den sehr starken Gegenverkehr aus Horneburg am Abbiegen gehindert wird und sich im Die Anzahl der im Kreuzungsbereich wartenden Fahrzeuge beläuft sich in den Spitzenstunden auf ca. 3 Fahrzeuge.
Ein Abbiegen ist größtenteils erst nach Grünende möglich.
Es zeigt sich, dass die ermittelte Zwischenzeit aufgrund des unterschiedlichen Reaktions- bzw. Beschleunigungsvermögens der im Kreuzungsbereich wartenden Linksabbieger einerseits und der teilweise noch in der Gelbphase einfahrenden Autofahrer aus der Dortmunder Straße andererseits augenscheinlich nicht ausreicht.
Es bestünde die Möglichkeit, durch verzögerten Freigabezeitbeginn des Linksabbiegers (in die Dortmunder Straße) bzw. durch früheren Abbruch der Freigabezeit des aus der Dortmunder Straße kommenden Verkehrs, die Zwischenzeit zu verlängern. Ich bitte aber zu bedenken, dass schon jetzt, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erschöpft ist. Leistungsreserven stehen nicht mehr zur Verfügung.
Eine Verlängerung der Zwischenzeit würde zu Lasten der Grünzeiten einzelner Verkehrsströme führen. Rückstaubildungen wären die Folge.
Bezüglich der gesamten Problematik möchte ich insbesondere auf den § 11 der StVO -Besondere Verkehrsanlagen- Absatz (1) hinweisen:
"Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste."
Weiterhin bitte ich zu bedenken, dass der aufgestaute Linksabbieger aus der Provinzialstraße jederzeit vom anschließend nachfolgend freigegebenen Linksabbieger (zur Dortmunder Straße) zu erkennen ist. Eine unmittelbare Verkehrsgefährdung ist nach Erachten* von Straßen. NRW. somit nicht vorhanden.
Nach Abwägung der vorgenannten Tatsachen sollte die momentane Signalisierung beibehalten werden.
Ich hoffe, hiermit Ihr Anliegen umfassend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen I.A.
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